Fahrschule Baschi GRUP Navigation
made by KMD-Design

Fahrschule Fahrschule Baschi GRUP

Kontrollfahrt ausländische Führerausweise

Hast du deinen Führerausweis im Ausland erworben ?
Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen :

1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder

2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.

In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt,
erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.

Beachte Bitte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.

Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!

Deshalb empfehle ich dir, nötige Fahrstunden zu nehmen um dich wieder auf den "aktuellen" Stand bringen zu lassen!

Wichtig : Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge, dir wird der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Basistheorie, Verkehrskunde, praktische Führerprüfung) neu erwerben.

 

Ausnahmen:

Bei den unten aufgeführten  Ländern (EU / EFTA-Staaten) kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.

Belgien Island Polen
Bulgarien Italien Portugal
Dänemark Lettland Rumänien
Deutschland Liechtenstein Schweden
Estland Litauen Slowakei
Finnland Luxemburg Slowenien
Frankreich Malta Spanien
Griechenland Niederlande Tschechien
Grossbritanien Norwegen Ungarn
Irland Österreich Zypern


Bei den unten aufgeführten  Ländern kannst du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen. Für die Kategorien C und D sowie den berufsmässigen Personentransport müsstest du eine zusätzliche Theorieprüfung ablegen.

Andorra Monaco
Australien Neuseeland
Israel San Marino
Japan Singapur
Kanada Taiwan
Korea Tunesien
Kroatien USA
Marokko  


Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt ?
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
   
      * Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
      * Korrektes Einspuren
      * Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
      * Das Verhalten im Verkehr
      * Vorausschauende Fahrweise
      * Fahren nach Wegweisern
      * Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Bei der Kontrollfahrt werden keine Manöver geprüft.

 

Wie lange habe ich ab Gesuchstellung Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren ?
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.

 

Kann ich mit dem Automat die Kontrollfahrt absolvieren ?
Ja. Nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren.



Sollten noch Fragen vorhanden sein, ruf mich doch unter 079 2 800 800 an oder lese unten weiter. Strassenverkehrsamt Züirch --> Ausländischer Führerausweis

 

Hier geht's für dich weiter: Anmelden Fahrschule

 
Fahrschule Baschi GRUP Fahrschule Baschi 079 2 800 800

Fahrschule BMW